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Alternatives in deutschen Strukturen nehmen Fahrt auf

Erscheinungsdatum:

22. April 2024

  • Alternative Investments
Alternative Investments nehmen Fahrt auf
Deutsche Anlagevehikel nehmen auch deshalb Fahrt auf, weil Nachteile beseitigt sind, wie etwa bei Steuerthemen. Foto: © Mark Evans 2010 Quelle: iStock.com

Es herrscht Bewegung am Markt für Alternative Investments. Luxemburg bleibt zwar der Platzhirsch bei der Wahl der Anlagevehikel. Doch immer mehr Initiatoren und Investoren setzen auf deutsche Strukturen wie Spezial-Alternative-Investment-Funds (AIF) oder das Offene Infrastruktur- Sondervermögen (OIS).

Auf der Suche nach Anlagestrukturen für Alternative Investments führte lange kein Weg an Luxemburg vorbei. Dank langjähriger Erfahrung war das Verständnis für diese Anlageklasse bei Dienstleistern im Großherzogtum viel ausgeprägter als anderswo. Inzwischen bietet auch der deutsche Markt interessante Optionen. „Heute unterscheiden sich beide Standorte nur noch in Nuancen und sind nahezu gleichwertig“, sagt Markus Bannwart, Head of Capital Markets & Fund Structuring bei Universal Investment. Das erkennen zunehmend auch institutionelle Investoren in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Bei der Neuauflage alternativer Vehikel nutzt diese Kundengruppe immer häufiger deutsche Strukturen. Die BaFin weist schon für das Jahr 2022 Brutto-Mittelzuflüsse bei Spezial-AIF von 310,3 Milliarden Euro aus, nach 275,9 Milliarden Euro im Vorjahr.

Mqrkus Bannwart, Universal InvestmentMarkus Bannwart, Head of Capital Markets & Fund Structuring, Universal Investment

„Wir sehen einen starken Trend zu deutschen Strukturen in der Auflage und auch bei den Anfragen zu Alternatives“, erklärt Bannwart. Viele Kunden erkundigen sich beim Strukturierungsexperten zunächst nach dem Luxemburger Standort, schwenken aber auf eine deutsche Struktur um, wenn sie von den Möglichkeiten erfahren. „Früher war Luxemburg immer gesetzt, heute wird Deutschland von deutschsprachigen Anlegern bevorzugt, wenn ein Projekt hier umsetzbar ist“, weiß Bannwart.

Bei internationalen Investoren dürfte sich dagegen wenig ändern. Für Anleger aus dem angelsächsischen Raum oder anderen europäischen Ländern sind Limited-Partnership-Strukturen der Marktstandard für Alternative Investments, Luxemburg oder Irland sind die Standorte der Wahl.

Institutionelle Investoren wurden von Unsicherheiten abgeschreckt

Markus Bannwart

Strukturen für Alternatives im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches gibt es schon länger. Investoren können alternative Investmentfonds nach Paragraf 284 KAGB als Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen oder als Spezial-AIF ohne feste Anlagebedingungen in offener (Paragraf 282) oder geschlossener (Paragraf 285) Form auflegen. Die letztgenannten Strukturen sind besonders vielseitig, weil es keine Anlagebeschränkungen und Beteiligungsgrenzen gibt. Beim 285er gelten zudem keine Vorschriften zur Risikostreuung, so dass Single-Asset-Fonds möglich sind, und die Anlage vielseitig ausgestaltet werden kann, gegebenenfalls auch als Wertpapier. Erwähnenswert ist auch, dass diese Fonds die ganze Bandbreite der Alternative Investments abdecken und so auch auf der Fremdkapitalseite als Darlehensfonds ausgestaltet werden können. Auf der Eigenkapitalseite sind nahezu alle Arten von Zielfonds umsetzbar, von Hedgefonds über Private-Equity-Vehikel bis hin zu Fonds für Infrastruktur oder erneuerbare Energien.

„So vielseitig diese Strukturen sind, in der Praxis waren sie mit Unsicherheiten behaftet und daher nicht bei der Auswahl der Fondsstruktur favorisiert“, berichtet Markus Bannwart. Jetzt nehmen deutsche Vehikel auch deswegen Fahrt auf, weil Nachteile beseitigt sind. Etwa bei Steuerthemen. „Anders als in Luxemburg unterlagen Fondsdienstleistungen in Bezug auf den 282er in Deutschland der Umsatzsteuer“, erläutert er: „Das galt sowohl für die Verwahrstelle als auch für die KVG, der deutsche Fonds war also schon beim Aufsatz gegenüber Luxemburger Vehikeln benachteiligt.“ Seit Anfang 2024 gibt es nun die Rechtssicherheit, dass der steuerliche Nachteil entfällt.

Auch mögliche Konsolidierungspflichten verunsicherten Investoren beim Spezial-AIF nach Paragraf 282 KAGB. Doch skeptische Investoren können aufatmen: Einer möglichen Konsolidierungspflicht kann über eine Doppelstock-Struktur begegnet werden. Dabei kommt ein 284er-Spezialfonds zum Einsatz, der in einen 282er investiert. „Beim Spezial-AIF nach Paragraf 285 stellt sich diese Frage hingegen nicht“, betont Bannwart.

Vorteile deutscher Strukturen überzeugen

Infolge der Gesetzesänderungen treten die Vorteile der deutschen Investmentstrukturen stärker in den Vordergrund. Nach deutschem Recht regulierte Investoren, wie beispielsweise Versorgungswerke, Pensionskassen oder Pensionsfonds, können zudem einen Spezial-AIF nach Paragraf 282 KAGB ebenso ausgestalten, dass Vorgaben der Anlageverordnung (AnlV) oder der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) erfüllt werden. Auch kürzere Auflagezeiten sprechen für deutsche Vehikel. „Dafür braucht man keine Investmentgesellschaft, während für Luxemburger Strukturen häufig eine Investmentgesellschaft mitgegründet werden muss“, erläutert Markus Bannwart. Schließlich entfallen bei deutschen Vehikeln Genehmigungsverfahren, wie sie etwa bei der Luxemburger Rechtsform des spezialisierten Investmentfonds (SIF) erforderlich werden.

Neue Optionen für Retail-Produkte

Privatanleger hatten in der Vergangenheit nur sehr überschaubare Möglichkeiten, mit deutschen Vehikeln in Alternatives zu investieren. Auch dies hat sich geändert. Seit der KAGB-Novellierung im Sommer 2021 können Offene Infrastruktur-Sondervermögen (OIS) nach Paragraf 260a KAGB als offene Publikumsfonds in Deutschland angeboten werden. Die Rechtsform des deutschen Sondervermögens ermöglicht es, Privatanleger über entsprechende Vertriebsplattformen sehr breit zu erreichen. Universal Investment gehört zu den Ersten, die ein solches Produkt aufgelegt haben: als KVG für den offenen Publikumsfonds „KGAL klimaSUBSTANZ“. Damit können Privatanleger ab einer Anlagesumme von 25 Euro eine direkte Beteiligung an einem breit diversifizierten Portfolio im zukunftsträchtigen Bereich erneuerbarer Energien erwerben. „Früher hätte man ein solches Produkt eher in Luxemburg aufgelegt“, erklärt Bannwart, „mit vertrieblichen Einschränkungen als Part-II-Fonds, die nur unter großen Auflagen in anderen europäischen Ländern zum Vertrieb zugelassen werden konnten.“

Interessant für Privatanleger wird neben dem OIS auch der „European Long Term Investment Fund“ (ELTIF). Das ELTIF-Regime schafft keine eigenen Vehikel, sondern legt sich über nationale Fondsregeln, eingeführt wurde es schon 2015. Doch die ELTIFs fristeten zunächst eher ein Schattendasein. Mit der ab 2024 geltenden ELTIF-2.0-Verordnung wird sich das höchstwahrscheinlich ändern, denn das Regulierungsupdate sorgt für mehr Anlageflexibilität und schlägt auch eine Brücke zu klassischen Privatanleger-Fonds. „Der ELTIF hat jetzt auch die Einbettung durch die nationalen Regulatoren“, ergänzt Markus Bannwart. Der erste Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) kam im Januar 2024, später folgten Verlautbarungen der BaFin, wie ELTIFs in Deutschland ausgestaltet werden können. „Weil die Produktvorschriften des ELTIFs die Spezialvorschriften aus dem KAGB überlagern, gibt es interessante Perspektiven zur Ausgestaltung, etwa im Hinblick auf Haltefristen und Rückgabemöglichkeiten sowie Investmentstrategien“, meint Bannwart. Wie das vom Markt aufgenommen wird, muss sich zeigen.

Noch immer ist der Hauptstandort für ELTIFs Luxemburg, zusammen mit Frankreich, Italien und Spanien. Doch für Privatanleger ist die Perspektive interessant, ELTIFs als deutsches Investmentvermögen zu gestalten. Bei Universal Investment wird an einem ELTIF-Projekt gearbeitet. „Wir setzen zwar zunächst den Fokus bei etwaigen Auflagen auf den Luxemburger Standort, beobachten aber auch die sich entwickelnden Möglichkeiten in Deutschland“, sagt Bannwart. Weiterer Vorteil des ELTIF ist der grenzüberschreitende Vertrieb innerhalb der EU.

Wir sind Sparringspartner für institutionelle Investoren und Fondsinitiatoren.

Markus Bannwart

Alternatives sind und bleiben eine attraktive Anlageklasse. Equity-Investments unterliegen weniger dem Einfluss aktueller Marktentwicklungen als Zinsprodukte und werden deshalb von Investoren geschätzt, die ihre Strategien langfristig weiterverfolgen werden. OIS und ELTIF werden für Privatanleger, ebenso wie Spezial-AIF nach Paragraf 282 und 285 KAGB für institutionelle Investoren, den Trend zu deutschen Strukturen in den kommenden Jahren weiter stärken.

Universal Investment ist Sparringspartner für institutionelle Investoren und Fondsinitiatoren: Das Ergebnis der Zusammenarbeit mit den Kunden und – falls gewünscht – ihren Beratern sind individuell passende Produktideen. Neben der Strukturierung übernimmt Universal Investment das gesamte Projektmanagement um die Fondsauflage, wenn der Kunde dies möchte. Das umfassende Leistungsspektrum ist also eine Art „Rundum-sorglos-Paket“ von der Produktidee über die Auflage bis hin zur Verwaltung der Portfolios.

Für institutionelle Investoren, die in den letzten Jahren bereits Inhouse-Portfolios für Alternatives aufgebaut haben, kann Universal Investment ein wichtiger Ansprechpartner sein, da die Administration von Alternative Investments äußerst komplex ist. Als kompetenter und erfahrener Partner kümmert sich Universal Investment um die Verwaltung der Portfolios und bietet seinen Kunden so die Möglichkeit, sich auf die strategischen Anlageentscheidungen konzentrieren. „Wir sind in der Regulatorik immer auf dem neuesten Stand und haben die technische Kompetenz auch für innovative Lösungen“, resümiert Markus Bannwart, „wir verstehen die Bedürfnisse unserer Kunden und sind damit der zuverlässige Dienstleister für alle Fragen rund um Strukturierung, Auflage und Administration von Alternative Investments.“

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