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Zugang und Investmentstruktur sind für Alternatives entscheidend

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Autor: Peter Martaller, Covestro

Erscheinungsdatum:

20. Juni 2022

  • Alternative Investments
Peter Martaller
Peter Martaller, Senior Treasury Manager, Covestro Foto: Julia Vogel Photography Quelle: Covestro
[ Attraktive Renditen, stärkere Diversifikation und zu Verbindlichkeiten passende Laufzeiten – auch Covestro setzt zunehmend auf Alternative Investments. Peter Martaller, verantwortlich für das Asset Management des 2015 aus Bayer hervorgegangenen Werkstoffherstellers, über die Schwerpunkte der Strategie und warum er und sein Team sich für einen 282er-Fonds entschieden haben.
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universal spotlight: Herr Martaller, Sie sind bei Covestro verantwortlich für die Kapitalanlage beziehungsweise das Pensionsvermögen und haben sich entschieden, neben traditionellen Asset-Klassen auch in Alternatives zu investieren. Was war die Motivation?

Peter Martaller: Die Motivation war durchaus vielschichtig. Da sind zum einen die niedrigen Zinsen von Anleihen, zum anderen spielt auch die zusätzliche Diversifikation durch illiquide Anlagen eine Rolle. Zudem haben wir Verbindlichkeiten mit sehr langen Laufzeiten und wollten dies gern auch auf der Anlageseite über illiquide Anlagen gespiegelt sehen. Ein Leitmotiv für uns ist das Cashflow Driven Investment, also so zu investieren, dass wir unsere Pensionsverpflichtungen aus der Kapitalanlage bedienen können, ohne dass Verkäufe nötig werden.

Um welche Alternatives handelt es sich genau? Und welche Schwerpunkte gibt es in der jeweiligen Asset-Klasse?

Wir setzen aktuell auf drei Asset-Klassen, wobei es noch mehr werden können: Immobilien, Infrastruktur und Private Debt. Bei den Immobilien ist der Fokus stark auf Europa gerichtet, wir diversifizieren dabei über viele Sektoren. Im Bereich Infrastruktur sind erneuerbare Energien unser Schwerpunkt, also etwa Solar- oder Windparks – aus Diversifikationsgründen neue und bestehende Projekte. Bei den Private-Debt-Investments setzen wir den Schwerpunkt auf klassisches Corporate Direct Lending und vermeiden dabei Immobilien- und Infrastrukturkredite.

Wie hat sich der Anteil von Alternatives an Ihren Gesamtanlagen entwickelt und welche Erfahrungen haben Sie mit dieser Asset-Klasse bisher gemacht?

Wir investieren erst seit etwa vier Jahren in Alternatives und der Anteil steigt stetig. Die Implementierung eines Investments ist enorm wichtig: Ein Alternatives Exposure lässt sich nicht so schnell und so leicht umsetzen wie ein Exposure in liquiden Asset-Klassen. Der Zugang ist entscheidend – und ob man das Investment selbst umsetzt oder über einen Berater. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Zweiter wichtiger Punkt ist die Investmentstruktur. Welche Fondshülle ist geeignet? Welche Plattform soll genutzt werden? Dafür haben wir uns Zeit gelassen.

Derzeit strebt sehr viel Geld in Alternatives. Wie sind Ihrer Einschätzung nach die Aussichten?

Alternatives sind eine heterogene Asset-Klasse, eine generelle Aussage ist nicht möglich. Zum Teil sind die Preise sicherlich schon hoch. Wir gehen das Thema durch Streuung an – über die Asset-Klassen, regional, sektoral und auch mit einer zeitlichen Streckung der Investments. Wir könnten noch schneller investieren, halten uns aber bewusst zurück. Unabhängig davon sind wir überzeugt: Langfristig ist das Rendite-Risiko-Profil auf der illiquiden Seite besser als auf der liquiden.

Sie haben sich für die Umsetzung über einen 282er-Fonds entschieden, also für einen inländischen Spezial-AIF, und gegen eine Fondsauflage in Luxemburg oder Irland. Was war der Grund und wie genau sieht die Konstruktion aus?

Die Entscheidung für das noch recht neue Vehikel des 282er-Fonds war eine bewusste Entscheidung für eine deutsche Investmentstruktur. Universal Investment ist an dieser Stelle eine der wenigen KVGs, die die Umsetzung über einen 282er-Fonds ermöglichen wollte. Unsere Ziele waren eine einheitliche Regulatorik und die Vereinfachung auf steuerlicher Seite. Auch auf der operativen Seite ist der Abstimmungsbedarf dadurch geringer.

Wir haben den 282er-Fonds innerhalb unseres CTA-Vermögens (Contractual Trust Arrangement) angesiedelt. Dort haben wir einen Fonds für die drei illiquiden Asset-Klassen aufgesetzt und für unseren Kapitalverbund Themenfonds gebildet, sowohl für die alten Pensionspläne als auch für den 2021 neu implementierten Pensionsplan. Alternatives sind also auch Bestandteil unseres neuen lifecyclebasierten Pensionsplans, als Renditeoptimierer. Hinzu kommen drei weitere Themenfonds auf der liquiden Seite.

Das Jahr 2021 hatte coronabedingt sehr turbulent begonnen, 2022 hat sich mit dem Ukraine-Krieg die Lage zugespitzt. Was bedeutet das für Sie, gerade im Hinblick auf Alternatives?

Ganz entziehen können wir uns diesen Themen sicher nicht. Doch gerade in solchen Situationen stabilisieren Alternatives das Portfolio. Was Energie betrifft, sind wir froh, dass wir im Bereich Infrastruktur den Schwerpunkt auf erneuerbare Energien gesetzt haben. Davon profitiert jetzt die Entwicklung des Fonds.

Disclaimer

©2022. Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation stellt keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches dar. Anlageentscheidungen sollten nur auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen (die wesentlichen Anlegerinformationen, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresberichte) getroffen werden, die die allein maßgeblichen Vertragsbedingungen enthalten. Historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft. Diese ist nicht prognostizierbar. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen zu den jeweiligen Investmentvermögen, die kostenlos bei Universal Investment sowie im Internet unter www.universal-investment.com erhältlich sind.

Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/de/Unternehmen/Compliance/Anlegerechte/. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.

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