Mifid II –Ausführungs-grundsätze

Einleitung zu den Top 5-Jahresreports sowie zur Auswertung der Ausführungsqualität

(Stand: Juli 2020) 
Gemäß § 82 Absatz 9 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) finden Sie auf diesen Seiten für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze (Broker und Handelsplätze), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen wir Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt haben

Ebenso stellen wir Ihnen hier Informationen über die erreichte Ausführungsqualität nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 166) zur Verfügung.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die durch die Universal-Investment-Luxembourg S.A. erbrachte Nebendienstleistung der Finanzportfolioverwaltung.



Verbriefte Derivate (Optionsscheine und Zertifikate, sonstige verbriefte Derivate)

Rohstoffderivate und Derivate von Emissionszertifikaten (Options- und Terminkontrakte, sonstige Rohstoffderivate und Derivate von Emissionszertifikaten)

Zinsderivate (Termin- und Optionskontrakte, Swaps, Termingeschäfte, sonstige Zinsderivate)

Kreditderivate (Termin- und Optionskontrakte und Sonst. Kreditderivate)

Börsengehandelte Produkte (börsengehandelte Fonds, börsengehandelte Schuldverschreibungen und börsengehandelte Rohstoffprodukte)